Essen am Steuer
Handy am Steuer
Was hinterm Steuer erlaubt ist und was nicht
Da steht ein tiefergelegter schwarzer BMW mit Breitreifen und neonglänzenden Bremsscheiben an der Ampel, der Fahrer wippt im Takt seiner Rap-Musik, deren Bässe so wummern, das den neben ihm stehenden Fahrzeug fast das Glas aus der Windschutzscheibe vibriert. Ist das eigentlich erlaubt? Wenn es nach dem Gesetzgeber geht, lautet die Antwort: Nein! Wer beispielsweise Rettungsfahrzeuge überhört, begeht eine Ordnungswidrigkeit, riskiert ein Bußgeld und gefährdet sich und andere. Laute Musik ist also solange ok, solange nichts überhört werden kann. Zusätzlich können Ablenkungen durch häufige Liedwechsel, ständiges Bedienen von Streaming-Apps oder In-Car-Entertainment als Verstoß gegen die Pflicht zur konzentrierten Fahrzeugführung gewertet werden. Übrigens , auch der umgekehrte Fall ist nicht uneingeschränkt erlaubt: Auch Noise-Cancelling-Kopfhörer müssen den Sound von Hupen und Sirenen noch durchlassen.
MacBurger und Pommes während der Fahrt
Der ERGO Kfz-Experte Peter Schnitzler räumt nicht nur mit diesen Irrtümern auf. Auch der Pausenstopp bei der Fastfoodkette mit anschließendem Verzehr während der Fahrt ist zwar nicht ausdrücklich verboten, aber wer sich dadurch ablenken lässt, nicht mehr sicher fährt oder einen Unfall verursacht, begeht jedoch eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld. Gerichte betonen, dass Fahrerinnen und Fahrer ihr Fahrzeug jederzeit sicher beherrschen müssen - auch dann, wenn sie gerade in ein belegtes Brötchen beißen. Sinnvoller ist es daher, den Verzehr von Snacks und Getränken in eine Pause zu verlegen.
Das Handy in der Hand oder schnell mal ne Nachricht tippen
Die Handynutzung am Steuer regelt das Gesetz eindeutig. „Elektronische Geräte wie Handys dürfen während der Fahrt nur genutzt werden, sofern sie nicht in der Hand gehalten werden“, so Schnitzler. Erlaubt ist die Bedienung über fest eingebaute oder fest verbaute Halterungen, sofern die Fahrerin oder der Fahrer nur einen kurzen Blick auf das Display wirft und ansonsten überwiegend auf die Straße achtet. „Das gilt nicht nur für Smartphones, sondern auch für Smartwatches und ähnliche Wearables“, ergänzt der ERGO-Experte. Wer etwa durch Nachrichten scrollt oder auf eine antwortet, verstößt gegen das Verbot. Auch wenn die meisten neueren Autos inzwischen mit Assistenzsystemen der Stufe 2 ausgestattet sind, sprich Systeme die Teile der Lenkung, Beschleunigen und der Bremsung übernehmen, muss der Fahrer jederzeit aufmerksam sein.
Mit Flipflops bremsen und Gas geben
Es gibt keinen Paragrafen, der bestimmte Schuhe beim Autofahren explizit verbietet - weder High Heels noch Flip-Flops. Entscheidend ist, ob der Fahrer das Fahrzeug sicher bedienen kann. Kommt es wegen ungeeignetem Schuhwerk zu einem Unfall, kann das als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gewertet werden. In der Folge drohen Bußgelder und im schlimmsten Fall Probleme mit dem Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit. Grundsätzlich ist auch das Autofahren im Kostüm, mit Perücke oder Schminke in Ordnung, solange das Fahrzeug sicher geführt wird. Das Tragen von Vollmasken ist jedoch verboten, da das Gesicht für die Identifikation erkennbar bleiben muss.
Sichere Fahrzeugführung heißt, das Fahrzeug jederzeit technisch und fahrerisch so zu beherrschen, dass niemand gefährdet oder unnötig behindert wird. Ablenkungen wie Essen, die Nutzung des Handys oder laute Musik können daher bereits ohne Unfall als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn sie die sichere Fahrzeugführung offensichtlich beeinträchtigen. Kommt es zu einem Unfall, prüfen Polizei und Versicherer, ob eine Ablenkung mitursächlich war. Je nach Fall drohen Bußgelder, Punkte, Strafverfahren und Kürzungen oder Regressforderungen wegen grober Fahrlässigkeit in der Kfz-Versicherung.
Weitere Ratgeberthemen finden unter https://www.ergo.com/ratgeber
Quelle: ERGO Versicherung
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