Bundeskartellamt versus booking.com
Das Bundeskartellamt untersagt nach Informationen der Süddeutschen Zeitung dem Hotelportal Booking.com umstrittene Preisklauseln. Bislang durften die Hoteliers ihre Zimmer nirgendwo billiger anbieten als auf Booking.com. Außerdem mussten Hotelbesitzer die beste Zimmerverfügbarkeit und günstigste Buchungs- und Stornierungskonditionen einräumen. Diese sogenannte Bestpreis-Regel verstößt gegen den Wettbewerb, befindet das Kartellamt. Booking.com muss die Vorgaben in Deutschland bis Ende Januar 2016 aus den Verträgen entfernen.
Der Markt wird von drei großen Anbietern dominiert: Neben Booking.com sind das HRS und Expedia. Booking.com ist das mit Abstand größte Hotelbuchungsportal in Deutschland. Das Unternehmen ist weltweit aktiv und gehört zum US-Konzern Priceline, einem großen Online-Touristikunternehmen. Die Internetanbieter werben oft damit, die günstigsten Preise anzubieten. Ohne die Bestpreis-Regel ist dies aber nicht mehr gesichert. Dem deutschen Anbieter HRS, zu dem auch das Portal hotel.de gehört, wurde ein entsprechender Passus in den Verträgen bereits untersagt. HRS hat nach dem Verbot einen Geschäftsrückgang hinnehmen müssen. Gegen Expedia läuft ebenfalls ein Verfahren beim Kartellamt.
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