Europäischer Gerichtshof gestattet Gepäckgebühren
Fluggesellschaften dürfen für aufgegebenes Gepäck Zusatzgebühren verlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden (AZ: C-487/12) . Anlass der Klage war eine spanische Regelung, die solche Aufschläge zumindest für den ersten Koffer verbietet. Die Richter (Rechtssache C-487/12) hielten diese Regelung nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar. Für Handgepäck oder am Flughafen gekaufte Waren dürfen indes keine Zusatzkosten anfallen, vorausgesetzt, normale Maße werden nicht überschritten.
Es werden also auch in Zukunft Billig-Airlines mit günstigen Flugtarifen werben können, ohne deutlich machen zu müssen, das der Flugpreis nicht den Transport von Gepäckstücken einschließt. Allerdings muss angegeben werden, was dieser Transport zusätzlich kostet.
Quelle: eigen
Share on Facebook
Highlight
Der Par3-Championskurs The Preserve Reine 18-Loch-Par-3-Plätze, die offiziell als "Championship Co... [mehr]
Top Stories
Ein Reiseführer für Neugierige Wer die Stadien der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in Mexico, Kan... [mehr]
Faaborg, Svendborg und Aero auf Fünen, Teil 3 Bertolt Brecht hat viele Jahre hier verbracht. Der fr... [mehr]
Risiken rund ums E-Bike Kurz abgestellt, nicht hingeschaut und das Fahrrad ist weg. In Deutschlan... [mehr]
Die „Roten Hähne“ in Südtirol Den „Grieserhof“ im Etschtal inmitten von Apfelbäumen ode... [mehr]
Empfohlene Beiträge
Suche
Werbung