Urteil zu Flugbuchungen
Auch wenn es auf der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft heisst: «Die Zahlung ist bei Buchung fällig» muss sich der Fluggast nicht daran halten. ist nicht rechtens. Sie benachteilige den Käufer der Flugtickets unangemessen. Das Landgericht Berlin hat entschieden (Az.: 52 O 175/13), das diese Klausel nicht rechtens ist. Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.
Geklagt hatte ein Verbraucherverein, der vor allem kritisierte, das der Flugpreis schon Monate vor dem vereinbarten Termin fällig sei. Die beklagte Airline argumentierte, dass sie ja die Bonität der Kunden nicht kenne. Das Gericht gab der Klägerin Recht und fand es nicht gerechtfertigt, dass das Risiko einer Insolvenz der Fluggesellschaft damit auf den Kunden abgewälzt wird. Außerdem widerspricht es der Gesetzeslage, dass mit der Buchung auch die Zahlungen der Steuern und Gebühren fällig wären.
Ergänzung vom 11.September:
Beides sei nicht gravierend, argumentierte jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 16 U 15/14. Airlines seien stärker als andere Unternehmen auf Planungssicherheit angewiesen.Eine endgültige Entscheidung steht jedoch aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen.
Quelle: Reiserecht aktuell
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