Gericht stärkt Passagier-Rechte
Wenn ein Passagier seinen Flug vor Antritt der Reise storniert, muss er nicht nur Steuern und Gebühren erstattet bekommen. Er hat auch Anspruch auf zumindest einen Teil des Flugpreises, selbst wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft vorsehen, dass dieser nicht erstattet wird,stellte das Landgericht Frankfurt fest. Dies gilt auch bei flexiblen Tarifen.
Wie die Frankfurter Richter entschieden, muss die Airline in solchen Fällen mit dem Fluggast abrechnen. Unter anderem muss sie darlegen, „ob und wenn ja zu welchem Preis sie die stornierten Flug-Tickets an Dritte weiterverkaufen konnte“.
Die Klägerin hatte Tickets bei Alitalia gebucht, aber mehr als ein halbes Jahr vor dem Flug wieder storniert. Da die Airline nicht darlegen konnte, das sie den Flug nicht anderweitig verkaufen konnte, wurde sie zur Rückzahlung des vollen Flugpreises verurteilt (Aktenzeichen 2-24 S 152/13).
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