Ausblick mit Flanierern kein Reisemangel

Amtsgericht Frankfurt definiert kreuzfahrttypische Kabine
Da gibt man 700 Euro mehr aus, um eine deutlich bessere Kabine auf einer Kreuzfahrt zu beziehen und dann bleibt vom angekündigten „Superior“ wenig übrig. Im Katalog hieß es: "Mit malerischem Meerblick: Diese zum Großteil auf den oberen Decks gelegenen Außenkabinen erfreuen Sie neben dem Standardkomfort mit Tee- und Kaffeezubereitungsmöglichkeit und einem Fenster für das Genießen privater Nordlandmomente."  Was gut klingt, war für die Kläger alles andere als Romantik. Vor dem Fenster der Kabine befand sich ein Promenadendeck, auf dem die Passagiere das Schiff umrunden konnten. Im Blickfeld lag auch noch eine Reling aus dünnen Metallstreben. Bei diesem „ malerischen Meerblick“ war es fast schon egal , daß das Bett am Fußende nur 25 Zentimeter von der Kabinenwand entfernt und so hoch war, dass die Klägerin darauf sitzend den Boden nicht mit den Füßen berühren konnten.

Die Klägerin dachte, daß wenigstens die Preisdifferenz von. 700 Euro zur Standardkabine ersetzt werden sollte. Doch das Amtsgericht Frankfurt beurteilte die Sachlage völlig anders: es liegt kein Reisemangel vor, da die Kabine über den versprochenen Meerblick verfügt hat. Zwar kann ein eingeschränkter Meerblick einen Mangel begründen, die Beschaffenheit der Reling lasse aber eine ausreichende Sicht zu. Die Katalogangabe, dass die Kabine über einen "malerischen" Meerblick verfügt,dient erkennbar nur Werbezwecken, verpflichtet aber nicht zu einem in jeder Hinsicht ungehindertem Blick aufs Meer. Dass andere Passagiere vor dem Fenster entlanglaufen konnten sei ebenfalls kein Reisemangel. Weil im Katalog angegeben sei, dass die Superior-Kabinen zum Großteil auf den oberen Decks gelegen seien, habe die Klägerin damit rechnen müssen, dass sich gerade dort üblicherweise Promenadendecks befänden.

Auch mit dem erhöhten Bett könnte die Klägerin nicht punkten. Ein erhöhtes Bett ist auf Kreuzfahrten üblich, der gewonnene Platz wird für die Unterbringung des Gepäcks genutzt. Es sei allgemein bekannt, dass die Raumsituation auf Passagierschiffen beengt sei. Darüber hinaus sei Hurtigruten als Postschifflinie dafür bekannt, kein "schwimmendes Luxushotel" zu sein.

Quelle: Amtsgericht Frankfurt

zurück


Share on Facebook

Highlight

Der Golf Club Baden-Baden im Test Kaum ein Golfplatz in Süddeutschland verbindet Natur, Geschichte ... [mehr]


Top Stories

Einchecken im Ersten Sauerteighotel „Grand Dough“ in Kiel Wie überlebt mein Sauerteig vier Woche... [mehr]


Besuch der südlichen Toskana Wir freuen uns auf unser Landhaus im Olivenhain. Laut Navi ist es nic... [mehr]


Ein Reiseführer für Neugierige Wer die Stadien der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in Mexico, Kan... [mehr]


Risiken rund ums E-Bike Kurz abgestellt, nicht hingeschaut und das Fahrrad ist weg. In Deutschland ... [mehr]


Empfohlene Beiträge

Die besten Laufhotels weltweit Golfhotels kennt jeder, doch gibt es so etwas auch für Läufer? Un... [mehr]


Alle von uns bisher getesteten Golfkurse Europa: Bulgarien: Lighthouse Golf Kap ... [mehr]



Suche


Werbung

Martin Gräber
Budapester Straße 7
81669 München
Oliver König
Am Hellenberg 2
61184 Karben
Mojtaba Faraji
Frohschammerstr. 4
80807 München
eXTReMe Tracker