Opodo unterliegt beim Landgericht Berlin
Das Landgericht Berlin hat in einem Verfahren gegen Opodo bestätigt, dass ein Reisevermittler für die Zahlung mit Sofortüberweisung, Giropay oder Kreditkarte kein Entgelt verlangen darf. Im Urteil mit dem Aktenzeichen 52 O 243/18 wird auch darauf hingewiesen, daß das Entgeltverbot nicht durch Rabatte für wenig verbreitete Zahlkarten unterlaufen werden darf. Im vorliegenden Fall hatte Opodo für einen Flug von Berlin nach Olbia 239,98 Euro als günstigsten Preis angezeigt. Den gab es aber nur bei Zahlung mit zwei in Deutschland selten genutzten Karten. Bei Zahlung per Visa, Mastercard, Giropay oder Sofortüberweisung war das Ticket knapp 43 Euro teurer. Anders als Opodo sehen die Richter in der trickreichen Preisgestaltung keinen Rabatt für die seltenen Zahlungskarten, sondern ein zusätzliches Entgelt für die Zahlung per Sofortüberweisung, Giropay oder Kreditkarte. Und das ist nicht zulässig.
Mehr zum Urteil unter https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2019/04/24/opodo_entgeltverbot_lg_berlin_21032019.pdf
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