Britisches Berufungsgericht gibt Raynair Recht
Wer sich bei Ryanair um seine Rechte nach der Europäischen Fluggastverordnung bemüht, weil ihm zum Beispiel Schadensersatzansprüche durch Verspätungen oder Flugausfälle entstanden sind, muss demnächst selbst an Ryanair herantreten. Ryanair akzeptiert bisher ausschließlich die Anfragen nach Schadensersatzansprüchen , wenn sie direkt vom Kunden an das Luftfahrtunternehmen herangetragen werden. Geklagt hatte eine Firma, die sich auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen spezialisiert hat und bei Erfolg eine dementsprechende Provision kassiert. Im Verfahren hatte die Billigfluggesellschaft behauptet, solche Firmen könnten mehr als 40 Prozent von 250 Euro Schadensersatz abziehen.
Die Richter des Court of Appeal, das britisches Berufungsgericht, haben in ihrem Urteil das Verfahren, das Ryanair für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen einsetzt, für nicht so kompliziert angesehen, als das ein Kunde es nicht selbst ohne die Hilfe einer dritten Partei durchführen könnte. Gegenüber dem Onlineportal „travelweekly“ erklärte die Klägerin, daß die Richter die Möglichkeit der Schadensersatzforderung durch Dritte nicht komplett ausgeschlossen hätten, solange dies im Namen des Kunden geschieht.
Quelle: Travel Weekly
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