Auswärtiges Amt warnt vor Türkei-kritischen Kommentaren in sozialen Netzwerken
Hauptsache billig! Mit diesem Argument fliegen wieder abertausende Deutsche an die türkische Riviera, um all inklusive in einem 5-Sterner zu geniessen. Dabei laufen sie aber Gefahr, das luxuriöse Touristenleben im Hotel gegen ein deutlich tristeres in einem türkischen Gefängnis einzutauschen. Da kann schon ein kleines „Like“ zu einem Türkei-kritischen Facebook-Post genügen. Darauf hat nun das Auswärtige Amt in seinen Reisehinweisen für die Türkei hingewiesen. “Im Einzelfall ist bereits das Teilen oder ,Liken‘ regierungskritischer Beiträge Anlass für ein Strafverfahren wegen ‚Präsidentenbeleidigung‘ und anderer Delikte“, warnt die Behörde. Dabei spielt es keine Rolle, ob die kommentierten Beiträge nach deutscher Rechtsauffassung von der Meinungsfreiheit gedeckelt sind. Auch nicht-öffentliche Kommentare sind dabei nicht sicher. Immer wieder werden die türkischen Strafverfolger durch anonyme Denunziation auf solche Seiten in den sozialen Netzwerken aufmerksam gemacht.
Den meisten ist dabei unklar, wie hoch die drohenden Strafen sein können. Eine Zurückweisung bei der Einreise ist dabei noch die harmloseste Variante. "Präsidentenbeleidigung" oder "Propaganda für eine terroristische Organisation" ziehen häufig mehrjährige Haftstrafen nach sich.
Weitere Reisehinweise des Auswärtigen Amtes zur Türkei unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/tuerkeisicherheit/201962#content_0
Quelle: Auswärtiges Amt
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