Bundearbeitsgericht-Urteil zu Dienstreisen
Das kann teuer werden für Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmer auf eine weitere Dienstreise schicken. Ein Bauunternehmer dachte, er könne die An- und Abfahrt seines Beschäftigten zur Baustelle nach China je nach Kalendertag abrechnen, wie eine Arbeitstag, also mit 8 Stunden. Schließlich hatte er angenehme Flüge mit Entertainment, all inklusive. Der Arbeitnehmer aber wollte jede Flugstunde, einschließlich Zufahrt zum Flughafen und Wartezeiten als Arbeitszeit anerkannt und bezahlt wissen. Schließlich war er zwei volle Tage unterwegs und nicht nur 16 Stunden. Er bestand auf die Bezahlung von 37 Stunden. Die Entscheidung der Bundesarbeitsrichter in Erfurt fiel im Konflikt klar aus: "Entsendet der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend ins Ausland, erfolgen die Reisen zur auswärtigen Arbeitsstelle und von dort zurück ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers und sind deshalb in der Regel wie Arbeit zu vergüten." Das Urteil mit dem Aktenzeichen 5 AZR 553/17 ist rechtsgültig.
Share on Facebook
Highlight
Der Golf Club Baden-Baden im Test Kaum ein Golfplatz in Süddeutschland verbindet Natur, Geschichte ... [mehr]
Top Stories
Einchecken im Ersten Sauerteighotel „Grand Dough“ in Kiel Wie überlebt mein Sauerteig vier Woche... [mehr]
Besuch der südlichen Toskana Wir freuen uns auf unser Landhaus im Olivenhain. Laut Navi ist es nic... [mehr]
Ein Reiseführer für Neugierige Wer die Stadien der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in Mexico, Kan... [mehr]
Risiken rund ums E-Bike Kurz abgestellt, nicht hingeschaut und das Fahrrad ist weg. In Deutschland ... [mehr]
Empfohlene Beiträge
Suche
Werbung