Bundesverkehrsministerium veröffentlicht eigenen Flyer
Das Bundesverkehrsministerium hat einen eigenen Flyer für Fluggäste mit Behinderungen herausgebracht. Durch die neue EU-Verordnung wird ein europaweit einheitlicher Standard festgelegt für die Beförderung und Betreuung von behinderten und mobilitätseingeschränkten Flugreisenden. So sind an Flughäfen besondere Kontaktpunkte oder Informationsschalter für den Betreuungsservice vorgesehen. Diese können an Parkplätzen oder am Eingangsbereich eingerichtet sein. Hier kann mit einem Betreuungsservice Kontakt aufgenommen werden. Entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen werden die Personen dann bis zur ihrem Abflug begleitet. Unterstützt werden auch das Einchecken und das Durchlaufen der Sicherheits- und Zollkontrollen.
Auch nach der Landung am Zielflughafen wird Unterstützung angeboten, um beispielsweise das Gepäck in Empfang zu nehmen und zum Ausgang zu gelangen.
Schon seit Juli 2007 dürfen Fluggesellschaften sich nicht aufgrund einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität weigern, eine Flugbuchung vorzunehmen oder zu befördern. Die Fluggesellschaften sind jetzt auch verpflichtet, Mobilitätshilfen und Begleithunde kostenlos zu befördern.
Einschränkungen gibt es nur aufgrund von Sicherheitsanforderungen in internationalen, gemeinschaftlichen oder nationalen Rechtsvorschriften oder aufgrund behördlicher Sicherheitsauflagen, oder aber wenn aufgrund der Größe des Flugzeugs oder seiner Türen eine Beförderung physisch nicht möglich ist.
Der Flyer erläutert die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen durch den Flughafen und/oder die Airline und nennt Beispiele für Unterstützungsleistungen. Gleichzeitig zeigt er auch die Stellen auf, bei denen man sich im Zweifel beschweren kann( Beschwerdestelle beim Bundesluftfahrtamt).
Der Flyer kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/LF/faltblatt-fluggastrechte-mobilitaetseingeschraenkte-menschen.pdf?__blob=publicationFile
Quelle: BMVI
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