Gericht verdonnert Airlines großzügiger zu kalkulieren
Da wurde eigentlich perfekt geplant: Der Zubringerflug aus München landet um 10.10 Uhr vormittags in London- Heathrow, der Weiterflug nach New York startet um 10.55 Uhr . Eigentlich kein Problem, wenn das Gepäck schon durchgecheckt ist. Doch was passiert, wenn der erste Flug 25 Minuten Verspätung hat und die Gates 20 Gehminuten auseinanderliegen? Der Flieger ist weg, der Passagier hat das Nachsehen.
Das Amtsgericht Hamburg hat nun in einem Urteil entschieden ( AZ 22aC59/16), das der Zeitpuffer, den Fluggesellschaften für das Umsteigen kalkulieren, einfach in den meisten Fällen zu knapp bemessen ist. Im konkreten Fall kam es einzig darauf an, ob die Fluggesellschaft durch zumutbare Maßnahmen das Verpassen des Anschlussfliegers hätte verhindern können und zwar auch dann, wenn die Verzögerung des Zubringers unvermeidbar war. Das Amtsgericht ist der Auffassung, dass ein Zeitpuffer, der über eine Mindestumsteigezeit von 60 Minuten hinausgeht, für die Airline schon bei der Planung der Flüge zumutbar gewesen wäre.
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