billiger-mietwagen.de sorgt für mehr Klarheit
Mit der Bezeichnung "Vollkasko- und Diebstahlschutz: ohne Selbstbeteiligung (durch Erstattung)" wird ein Missverständnis vermieden, das für Kunden bisher teuer werden konnte.
Oft haben Kunden, die ihr Mietfahrzeug im Internet von einem Portal gebucht hatten, noch Verkaufsgespräche zu ertragen. An der Ausleihstation wird nämlich mitgeteilt, dass der Vertrag keine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung enthält und daher eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden sollte. Bei dieser an sich korrekten Aussage verschweigen die Vermieter oft, dass Kunden einen Erstattungsschutz für die Selbstbeteiligung beim Mietwagen-Vermittler gebucht haben.
Mit der neuen Bezeichnung "ohne Selbstbeteiligung (durch Erstattung)" macht billiger-mietwagen.de den Kunden eindeutig klar, dass sie keine Zusatzversicherung kaufen müssen. Dieser Erstattungsschutz ist sehr beliebt, weil der Aufpreis dafür je nach Fahrzeug nur wenige Euro pro Miettag beträgt.
"Im Schadensfall muss der Kunde wie beim Arztbesuch im Ausland zunächst in Vorleistung gehen", erklärt Frieder Bechtel von billiger-mietwagen.de. "Im Anschluss reicht er den Schaden bei seinem deutschsprachigen Mietwagen-Vermittler ein und erhält eine Erstattung der Kosten." Dieser Erstattungsschutz ist auch dann besonders hilfreich, wenn es nach der Mietwagen-Rückgabe Streit mit dem Vermieter über Alt-Schäden am Mietwagen gibt. Nur bei grober Fahrlässigkeit und Verstoß gegen die AGB greift der Versicherungsschutz natürlich nicht.
Quelle: billiger-mietwagen.de
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