Gericht sieht wenig Beinfreiheit als Preisminderungsgrund
Auch wenn ein Passagier länger gewachsen als der Schnitt ist, hat er bei Flugreisen das Anrecht auf genügend Beinfreiheit. Besteht wegen eines übergewichtigen Mannes auf dem Vordersitz im Flugzeug weniger Beinfreiheit als normal, ist dies ein Mangel. Das Amtsgericht Frankfurt/Main sagte in diesem Fall dem Passagier einen reduzierten Flugpreis zu (Aktenzeichen: 31 C 4210/14 [17]).
In dem verhandelten Fall war die Lehne des übergewichtigen Vordermanns fünf bis zehn Zentimeter weiter zurückgebogen als technisch vorgesehen. Dadurch hatte der 1,95 Meter große Kläger deutlich weniger Beinfreiheit als erwartet. Der Fluggast darf erwarten, dass er einen Sitzplatz hat, der ein Mindestmaß an Bewegungsfreiheit erlaubt. Wenn eine Airline in ihre Flugzeuge Sitze einbaut, die so materialschwach sind, dass die Rückenlehne durch einen übergewichtigen Passagier weiter zurückgebogen wird als technisch vorgesehen, ist dies ein Mangel, berichtet das Hamburger Abendblatt über das Urteil.
Quelle: Hamburger Abendblatt
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