Billigflieger fordert Nachzahlung zum bereits bezahltem Ticket
Seit dem 1. Mai gilt in Deutschland eine erhöhte Luftverkehrssteuer, was in der Regel zu höheren Flugpreisen führt. Während andere Fluggesellschaften dies bereits in die Ticketpreise vorab einberechnet haben, fordert Ryanair nach Informationen des Touristik-Fachportals fvw die Kosten für die erhöhte Ticketsteuer rückwirkend von den Passagieren. Per email wurden die Passagiere angehalten, die Differenz zwischen der bereits gezahlten und der für ihren Flug ab Mai anfallenden Ticketsteuer nachzuzahlen. Wer der nachträglichen Abbuchung durch Ryanair widerspricht, bekommt den Flug storniert, als Grundlage nennt Ryanair einen Passus in seinen Geschäftsbedingungen. Nach der Stornierung erhält der Passagier allerdings sein Geld zurück. Will er die Strecke dennoch fliegen, muss er ein neues und vermutlich um im Schnitt 3 bis 12 Euro teureres Ticket erwerben.
Reiseexperte hält Vorgehen für nicht rechtens
Reiserechtsexperte Jan Bartholl wurde vom Reiseportal „Travelbook“ dazu befragt: zwar haben alle Fluggesellschaften Preisanpassungsklauseln in ihren AGBs, diese Klauseln würden jedoch nicht pauschal zur Erhöhung eines einmal verbindlich vereinbarten Ticketpreises berechtigen. Grundsätzlich gilt in Deutschland , dass eine einmal verbindlich gebuchte und bestätigte Flugbuchung zu genau diesem Preis gelten muss. Rückwirkend dürfte eine Fluggesellschaft keine höheren Preise von seinen Passagieren verlangen, meint Bartholi.
Dadurch, dass der Passagier der nachträglichen Abbuchung aktiv widersprechen muss und damit riskiert, erstmal nicht mitgenommen zu werden, werden wohl viele wegen der geringen Summe auf diesen Widerspruch verzichten. Dazu meint Bartholl: „Dem ist sich Ryanair wohl bewusst und nutzt seine Marktmacht aus.“
Quelle: Fvw,Travelbook
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