Streik noch lange keine höhere Gewalt

Ryanair verliert vor Gericht
Eine Fluggesellschaft muss alles Zumutbare unternehmen, um die Streichung eines Fluges zu verhindern. Das hat jetzt das Landgericht Frankfurt am Main festgelegt und damit, dass Passagieren bei einem Flugausfall aufgrund eines Pilotenstreiks eine Entscha?digung nach EU-Fluggastrechteverordnung zusteht. Das Urteil (Aktenzeichen 2-24 O 117/18) wurde nach einer Klage eines Flugastrechteportals gegen das irische Flugunternehmen Ryanair gesprochen.
Hintergrund war der Pilotenstreik im Jahr 2018, dem viele Flüge zum Opfer fielen. Obwohl der Billigflieger Passagieren Geld zurückzahlte oder umbuchte, wollten enttäuschte Bucher Entschädigung, die nach EU-Fluggastrechteverordnung gestrandete Fluggäste zustehen. Die verweigerte Ryanair mit der Begründung , der Pilotenstreik sei ein außergewöhnlicher Umstand und falle somit nicht unter die EU-Regeln. Das Fluggastrechteportal Flightright klagte und erhielt nun in Frankfurt am Main Recht.

Quelle:

zurück


Share on Facebook

Highlight

Ultimativer Geheimtipp für Sommerfrischler Fünen-Serie, Teil 1   Für alle, die ihren Urlaub fer... [mehr]


Top Stories

Wer beim Bezahlen oder Geldabheben von der Landeswährung in den Euro wechselt, zahlt kräftig drauf Â... [mehr]


ADAC-Umfrage untermauert schlechte Ausstattung In beliebten Urlaubsländern wie Ägypten oder der TÃ... [mehr]


Tour-Proette Leonie Harm mit Quicktipps zum kurzen Spiel Die 28-jährige Profigolferin Leonie Harm ... [mehr]


Der Sinfoniesteig im Schwarzwald Es gibt Wege, die führen einfach nur von A nach B. Andere hingeg... [mehr]


Empfohlene Beiträge

Die besten Laufhotels weltweit Golfhotels kennt jeder, doch gibt es so etwas auch für Läufer? Un... [mehr]


Alle von uns bisher getesteten Golfkurse Europa: Bulgarien: Lighthouse Golf Kap ... [mehr]



Suche


Werbung

Martin Gräber
Budapester Straße 7
81669 München
Oliver König
Am Hellenberg 2
61184 Karben
Mojtaba Faraji
Frohschammerstr. 4
80807 München
eXTReMe Tracker