Ryanair verliert vor Gericht
Eine Fluggesellschaft muss alles Zumutbare unternehmen, um die Streichung eines Fluges zu verhindern. Das hat jetzt das Landgericht Frankfurt am Main festgelegt und damit, dass Passagieren bei einem Flugausfall aufgrund eines Pilotenstreiks eine Entscha?digung nach EU-Fluggastrechteverordnung zusteht. Das Urteil (Aktenzeichen 2-24 O 117/18) wurde nach einer Klage eines Flugastrechteportals gegen das irische Flugunternehmen Ryanair gesprochen.
Hintergrund war der Pilotenstreik im Jahr 2018, dem viele Flüge zum Opfer fielen. Obwohl der Billigflieger Passagieren Geld zurückzahlte oder umbuchte, wollten enttäuschte Bucher Entschädigung, die nach EU-Fluggastrechteverordnung gestrandete Fluggäste zustehen. Die verweigerte Ryanair mit der Begründung , der Pilotenstreik sei ein außergewöhnlicher Umstand und falle somit nicht unter die EU-Regeln. Das Fluggastrechteportal Flightright klagte und erhielt nun in Frankfurt am Main Recht.
Share on Facebook
Highlight

Lieblingsziel von Kaiserin Sissi und der Prominenz Bad Ischl, die einstige Sommerresidenz des öster... [mehr]
Top Stories

Neue Gesetze in Griechenland mit satten Strafen Das verkauft uns die Werbung mit Spots kurz vor der ... [mehr]

Neue Gesetze in Griechenland mit satten Strafen Das verkauft uns die Werbung mit Spots kurz vor de... [mehr]

Spezielle Führungen für Menschen mit Einschränkungen Tosende Wassermassen, die sekündlich du... [mehr]

Popstroke wird zur Erfolgsstory Wem kerzengerade Betonplatten mit Balustrade , verschiedenen Hindern... [mehr]
Empfohlene Beiträge
Suche
Werbung


