A bisserl mitdenke
Urteil gibt keine Entschädigung bei ausreichender Information
Ein bisschen selber denken muss schon sein. Diese Auffassung zeigten die Richter des Amtsgerichts München, die jetzt in einem rechtskräftigen Urteil festgelegt hat, dass es keine Entschädigung für den Bucher gibt, wenn der Reiseveranstalter ausreichend informiert hat.
Im vorliegenden Fall (Aktenzeichen 123 C 9082/18) hatte ein Reisender seinen Rückflug verpasst, weil er den Aushang im Hotel zu den Abflugzeiten wohl falsch interpretiert hatte. Er musste daher mit seiner Familie für den Folgetage eigene Flüge buchen und bezahlen.
Aus der von der Beklagten vorgelegten Buchungsbestätigung geht hervor, dass der Rückflug für die Klägerin und die Mitreisenden von Hurghada nach Frankfurt klar ausgewiesen war, der Hotelaushang, der wohl falsch interpretiert worden war, konnte vom Kläger dagegen als Beweis nicht vorgelegt werden.
Quelle: Amtsgericht München
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