Der Kunde bestimmt die Länge
Mit der neuen Pauschalreisegesetzgebung müssen sich Veranstalter auch auf neue Regelungen bei Reisemängeln einlassen. Michael Althoff, DRV-Projektleiter für die technische Umsetzung der neuen Gesetzgebung, beim Reisebürotag in Essen bestätigte diese Aussage. Nach Paragraph 651k, Absatz 2 bestimmt künftig der Kunde, was eine angemessene Frist für die Beseitigung festgestellter Mängel ist: „ Leistet der Reiseveranstalter vorbehaltlich der Ausnahmen des Absatzes 1 Satz 2 nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen...“
Für Althoff wird damit schnelles Handeln der Veranstalter nötig. Als Beispiel dient ihm dabei einWochenendtrip, bei dem das gebuchte Hotel ausgebucht ist. Wenn der Kunde dann sagt, innerhalb von einer oder zwei Stunden muss angemessener Ersatz geleistet werden, ist das Recht sein gutes Recht. Damit steigen nach Althoff auch die Anforderungen an die Erreichbarkeit auch außerhalb üblicher Geschäftszeiten.
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