Sturz im Urlaub kann allgemeines Lebensrisiko sein

Urteil verärgert Reisende

Da rutscht eine Dame auf der Hoteltreppe aus und bricht sich den Fuß. Klar, dass das nur das Hotel daran schuld sein kann, schließlich hatte das Reinigungspersonal gerade eben erst, die Bruchsteintreppe im Außenbereich des Hotels frisch abgespritzt. Daher verklagt die Reisende den Reiseveranstalter auf 12.329 Euro Schadensersatz. . Doch die Richter am Oberlandesgericht Celle sehen keine Notwendigkeit für eine Preisminderung, Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Die Richter stellen nach einem Bericht der Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" fest: Auch im Urlaub kann es zu Unfällen kommen. Stürzen Touristen etwa auf einer nassen Hoteltreppe, können sie aber nicht den Veranstalter dafür haftbar machen. Hierbei handelt es sich um ein Risiko, das jeder selbst trägt. Der Sturz auf einer nassen Hoteltreppe ist kein Reisemangel. (Az.: 11 U 65/17).

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Reiserecht

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