BGH -Urteil fordert offene Karten
Endlich werden für Schnäppchenjäger die Strukturen von Online-Vergleichsportalen transparent: Ein neues BGH-Urteil schreibt nun zwingend vor, dass diese Vergleichsportale tatsächlich alle Anbieter auflisten. Berücksichtigen sie aus einem bestimmten Grund nicht sämtliche Anbieter, sondern nur ausgewählte Unternehmen, müssen sie darauf sichtbar hinweisen. Denn der Verbraucher rechnet damit, auf solchen Seiten einen Überblick über den gesamten Markt zu bekommen, sagen die Bundesrichter.Laut Gesetz ist das Weglassen irreführend und unlauter, wenn es sich um eine „wesentliche Information“ handelt, die der Verbraucher braucht, um eine „informierte geschäftliche Entscheidung“ zu treffen. Das ist nach Prüfung durch die obersten Zivilrichter hier der Fall.
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