Vergleichsportale müssen wirklich vergleichen


BGH -Urteil fordert offene Karten

Endlich werden für Schnäppchenjäger die Strukturen von Online-Vergleichsportalen transparent: Ein neues BGH-Urteil schreibt nun zwingend vor, dass diese Vergleichsportale tatsächlich alle Anbieter auflisten. Berücksichtigen sie aus einem bestimmten Grund nicht sämtliche Anbieter, sondern nur ausgewählte Unternehmen, müssen sie darauf sichtbar hinweisen. Denn der Verbraucher rechnet damit, auf solchen Seiten einen Überblick über den gesamten Markt zu bekommen, sagen die Bundesrichter.Laut Gesetz ist das Weglassen irreführend und unlauter, wenn es sich um eine „wesentliche Information“ handelt, die der Verbraucher braucht, um eine „informierte geschäftliche Entscheidung“ zu treffen. Das ist nach Prüfung durch die obersten Zivilrichter hier der Fall.

Quelle:

zurück


Share on Facebook

Highlight

Ultimativer Geheimtipp für Sommerfrischler Fünen-Serie, Teil 1   Für alle, die ihren Urlaub fer... [mehr]


Top Stories

Wer beim Bezahlen oder Geldabheben von der Landeswährung in den Euro wechselt, zahlt kräftig drauf Â... [mehr]


ADAC-Umfrage untermauert schlechte Ausstattung In beliebten Urlaubsländern wie Ägypten oder der TÃ... [mehr]


Tour-Proette Leonie Harm mit Quicktipps zum kurzen Spiel Die 28-jährige Profigolferin Leonie Harm ... [mehr]


Der Sinfoniesteig im Schwarzwald Es gibt Wege, die führen einfach nur von A nach B. Andere hingeg... [mehr]


Empfohlene Beiträge

Die besten Laufhotels weltweit Golfhotels kennt jeder, doch gibt es so etwas auch für Läufer? Un... [mehr]


Alle von uns bisher getesteten Golfkurse Europa: Bulgarien: Lighthouse Golf Kap ... [mehr]



Suche


Werbung

Martin Gräber
Budapester Straße 7
81669 München
Oliver König
Am Hellenberg 2
61184 Karben
Mojtaba Faraji
Frohschammerstr. 4
80807 München
eXTReMe Tracker