b>Fernbussanbieter fürchtet Verfahren
Muss der deutsche Fernbussanbieter Flixbus in der Schweiz demnächst seine Fahrgäste festbinden, bis das gebuchte Reiseziel erreicht ist? Andere Lösungen erscheinen weniger sinnvoll, um einen Konflikt zu lösen, der mit dem Kabotage-Verbot zusammenhängt.
Dieses Verbot, das im Landesverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union vereinbart wurde, besagt, das grenzüberschreitende Fernbuslinien keine Schweizer zwischen zwei Orten innerhalb der Schweiz transportieren dürfen. Damit sollen eidgenössische Transporteure vor der Konkurrenz geschützt werden.
Wie die Neue Züricher Zeitung meldet, nutzen aber findige Schweizer das Angebot des deutschen Fernbusanbieters Flixbus für die Strecke von Zürich über den Bahnhof Basel zum EuroAirport auf der französischen Seite, um bereits in Basel wieder auszusteigen. Das ist nun aber explizit verboten. Das schweizerische Bundesamt für Verkehr (BAV), das für die Zulassung neuer Fernbus-Linien zuständig ist, hat nun ein Verfahren gegen Flixbus eröffnet «wegen Verdachts auf Kabotage im Raum Basel».
Quelle: Neue Züricher Zeitung
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