Nicht-Löschen von Kommentaren rechtens
In der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen der Hotelkette A&O Hotels und dem Bewertungs- und Buchungsportal HolidayCheck ist jetzt Klarheit gekommen. Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Klage der A&O Hotels zurückgewiesen, die eine Löschung unwahrer Bewertungsinhalte von HolidayCheck verlangt hatte, ohne Details zu den vermeintlich falschen Inhalten anzugeben. Die Kernaussage des OLG Hamburg lautet: Der Hotelier muss nicht nur den Portalbetreiber informieren, sondern auch Details der Beanstandung darlegen. Erst dann liegt es an HolidayCheck, einen Prüfprozess einzuleiten und auch eine Stellungnahme des Hotelgastes einzuholen.
Damit erlangt HolidayCheck deutlich mehr rechtliche Sicherheit als das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.März 2015 gegeben hatte: Danach haftet HolidayCheck erst dann für Bewertungsinhalte, wenn es trotz eines Hinweises auf eine Rechtsverletzung nicht reagiert hat. Nach dem neuen Urteil reicht der bloße Hinweis des Hoteliers also nicht aus, er muss auch konkrete Details liefern, die belegen, das die veröffentlichte Bewertung unwahr ist.
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