Neue Vorschriften für Skiurlaub in Italien.
Während man sich vor allem darüber Gedanken macht, ob nun 2 G oder 2Gplus gilt, welche Erleichterungen Geboosterten gewährt werden, gelten in Italien neue Vorschriften auf der Piste.
Ab sofort müssen Skifahrer in Italien eine Haftpflichtversicherung vorweisen, die Sach- und Personenschäden umfasst. Als Nachweis dient die Mitnahme der Versicherungspolice oder eine Bestätigung der Haftpflicht-Police durch den jeweiligen Versicherer per e-mail. Diese kann auch in deutscher Sprache abgefasst sein, muss aber die Geburtsdaten aller Versicherten auflisten, ebenso auch die Kinder, die mitversichert sein müssen. Wie „t-online“ berichtet, kann ein fehlender Versicherungsnachweis noch durch den Abschluß einer Tages-Police an den Liftstationen ausgeglichen werden. Die kostet zum Beispiel in den Dolomiti-Superski-Gebieten drei Euro pro Tag und Skipass. Wer sich ohne Versicherung auf die Skier stellt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 bis 150 Euro und der Abnahme des Skipasses rechnen.
Promillegrenze und Strafen wie auf der Straße
Die Einnahme des zweiten oder dritten Lumumbas kann auf Italiens Pisten zum teuren Vergnügen werden. Es gilt eine Promillegrenze von 0,5 Promille und wer darüber liegt, muss mit einem Bußgeld von 250 bis 1000 Euro rechnen. Liegt der Alkoholblutwert gar über 0,8 Promille, wird der Skifahrer als Straftäter behandelt.
Helmpflicht für Jugendliche
Galt bisher schon eine Helmpflicht für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre, wurde dieses Gesetz jetzt auf alle Personen bis 18 Jahre ausgeweitet. Dies gilt für alle Skifahrer, Snowboarder und Rodler. Der Helm muss CE-zertifiziert sein.
Coronaschutz
Generell gilt für die Einreise nach Italien die 2 G-Regel sowie die Pflicht, ein Einreise-Formular online auszufüllen (https://app.euplf.eu/#/). Impfzertifikate gelten in Italien ab Februar nur noch für sechs Monate, Ungeimpfte müssen für 5 Tage in Quarantäne. In allen Hotels, Skihütten und an allen Skiliften gilt 2G. Ab sechs Jahren ist im Lift eine Maske zu tragen. Vor der Rückkehr nach Deutschland muss die Digitale Einreiseanmeldung (https://www.einreiseanmeldung.de) ausfüllt werden.
https://www.t-online.de/leben/reisen/aktiv-und-skiurlaub/id_91585288/diese-neuen-skigesetze-gelten-jetzt-fuer-touristen-in-italien.html
Quelle: t-online
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