Testampel auf Bahn 4 ( KI generiert)
Neue EU-Richtlinie überrascht Golfclubs
Überrascht wurden viele Golfclubs sehr kurzfristig zu Beginn der Golfsaison von einem Schreiben der CartCare Company, unserem Lieferanten aller Golfcarts, in dem eine allgemeine Anschnallpflicht in Golfcarts verpflichtend mit Wirkung zum 01. April 2026 angekündigt wurde. Die Verordnung basiert auf der EU-Richtlinie 96/36-38/EG, in der europäische Standards für Sicherheitsgurte, deren Verankerungen und Sitze festgelegt sind.
In der Begründung, wie sie uns vom Golfclub Schloss Elkofen zugespielt wurde, heißt es, dass die Verletzungen der Golfer und Golferinnen bei kleineren und größeren Crashs mit dem Golfcart in den letzten Jahren signifikant zugenommen haben. Unter anderem gelten als Ursache höhere Geschwindigkeiten, die mit einen Golfcart erzielt werden können, zunehmender Verkehr auf den Fairways und den Verbindungswegen, zu wenig regelnde Verkehrszeichen auf den Golfplätzen.
?Zusätzliche Maßnahme zur Vorbeugung von schweren Unfällen ist eine jährlich zu wiederholende Fahrprüfung ab bzw. bis einem noch final durch die EU-Kommission zu definierenden Lebensalter. Diese hat durch einen zertifizierten Fahrlehrer zu erfolgen und ist jeweils zu Saisonbeginn zu absolvieren, das erhaltene Zertifikat wird elektronisch auf dem Golfausweis hinterlegt und ist bei Verlangen auf allen Plätzen Europas verpflichtend vorzuzeigen.
Sonderangebot des GC Schloss Elkofen
Wie wir dem Newsletter vom 1.April des GC Schloss Elkofen entnehmen können, bietet der Club in Zusammenarbeit mit der Grafinger Fahrschule „Drive & Slice“ einen Fahrerkurs mit anschließender Prüfung an.
Gefahren werden einzelne Prüfungssituationen auf folgenden Bahnen:
* Bahn 1: Lockeres Einfahren
* Bahn 5, östlicher Parkplatz: Ein- und Ausparken
* Bahn 7 zu Bahn 8: Engstelle mit Gegenverkehr
* Ende Bahn 10: Kreisverkehr um die Halfwayhütte, wir fahren hier mit mehreren Carts gleichzeitig und simulieren den Feierabendverkehr.
* Bahn 14: Hochgeschwindigkeitstest (hier bitte eigenen Helm mitbringen)
* Bahn 16: Anfahren am Berg
* Bahn 18: "Rechts vor links" bei der Einmündung in die Zufahrt zum Parkplatz
Sonderregeln in Schloss Elkofen
Die Anschnallpflicht gilt sowohl für Fahrer als auch Beifahrer auf der gesamten Anlage. Befreit ist man davon ausschließlich nach dem Schlag einer sogenannten „Lady“, da sich durch An- und Abschnallzeiten zwischen erstem und zweitem Schlag das Spiel unverhältnismäßig lange verzögern würde und hier durch die kurze Distanz auch selten die Höchstgeschwindigkeit erzielt werden kann.??Zur Überprüfung der Einhaltung der Anschnallpflicht setzt der GC Schloss Elkoven in den ersten Wochen unsere Damen aus dem Sekretariat ein. Diese werden bei Nicht-Einhaltung charmant darauf hinweisen, sind im Wiederholungsfall allerdings auch legitimiert, temporäre Fahrverbote bzw. empfindliche Geldstrafen zu verhängen. Mit den daraus erzielten Einnahmen plant der Club mittelfristig die Finanzierung einer verkehrsberuhigenden Ampelanlage am Knotenpunkt "Halfway" sowie den Einbau von Freisprechanlagen zur Ermöglichung des Telefonierens im Golfcart auch während der Fahrt.
Nach den Erwartungen der Vorstandsschaft dürfte die Strafquote und die Einnahmen aus den Bußgeldern so hoch liegen, das am 1.April des kommenden Jahres mit der Einweihung der Ampel zu rechnen ist.
Quelle: Newsletter GC Schloss Elkofen
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