Strenge Vorschriften vor allem auf italienischen Pisten
Seit dem 1. November 2025 gilt in Italien: Alle Ski-, Snowboard- und Schlittenfahrer (ausgenommen sind Langläufer) müssen einen Helm tragen. Zuvor war dies nur für Personen unter 18 Jahren verpflichtend. Wer sich nicht an die neue Regelung hält, riskiert ein Bußgeld von 150 Euro. Im Wiederholungsfall kann der Skipass für ein bis drei Tage entzogen werden. Der Helm muss ein zertifiziertes CE-Modell sein. Polizei und Pistenpersonal führen regelmäßige Kontrollen durch. Zusätzlich ist eine private Haftpflichtversicherung für alle Alpin- und Snowboardfahrer Pflicht. Bei Kontrollen muss eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden können. Der Versicherungsschutz kann auch direkt beim Kauf des Skipasses abgeschlossen werden. Auch hier drohen bei Verstoß eine Verwaltungsstrafe und der Entzug des Skipasses.
Über 0,8 Promille ist eine Straftat
Außerdem sind lokale Vorschriften zu beachten. In Südtirol etwa darf nur überholt werden, wenn ausreichend Platz und Sicht vorhanden ist, an Kreuzungen gilt besondere Vorsicht und Pisten dürfen nicht zu Fuß auf- oder abgestiegen werden. Ebenso streng zeigt sich Italien beim Thema Alkohol: Wer mit über 0,5 Promille auf der Piste unterwegs ist, dem droht eine Geldstrafe zwischen 250 und 1.000 Euro. Ein Wert über 0,8 Promille gilt sogar als Straftat.
Helmpflicht für Kinder & Jugendliche in einigen Ländern
In einigen EU-Ländern gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Helmpflicht für Kinder und Jugendliche: In Polen gilt eine Helm-Pflicht bis 16 Jahre. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis 5.000 Z?oty (rund 1.180 Euro); der Skipass kann entzogen werden. In Österreich besteht Helmpflicht bis 15 Jahre – ausgenommen sind Tirol und Vorarlberg.- ebenso in der Slowakei. Laut einem aktuellen Gesetzentwurf soll die Altersgrenze dort ab 1. Januar 2026 auf 18 Jahre angehoben werden. In Slowenien gilt die Helm-Pflicht bis 14 Jahre.
Auch ohne gesetzliche Vorgaben können einzelne Skigebiete eigene Regeln erlassen. So geben zum Beispiel in Schweden manche Skilifte vor, dass Kinder nur mit Helm befördert werden. Zwar haben Deutschland, Frankreich, Tschechien und die Schweiz generell keine gesetzliche Helmpflicht fürs Skifahren. Aus Sicherheitsgründen wird das Tragen eines Helmes jedoch dringend empfohlen.
Das Fahren ohne Helm erhöht nicht nur das Verletzungsrisiko,sondern kann auch dazu führen, dass eine Versicherung bei einem Skiunfall die Übernahme der Kosten verweigert oder Leistungen kürzt – unabhängig davon, ob im Urlaubsland eine gesetzliche Helmpflicht besteht. Denn das Fahren ohne Helm kann als fahrlässiges Verhalten und damit als Mitverschulden eingestuft werden. Ein Beispiel hierfür ist ein Urteil des OLG München (Az. 8 U 3652/11).
Bei Fragen zum Versicherungsschutz im EU-Ausland oder wenn Probleme mit der Schadensregulierung nicht eigenständig gelöst werden können, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Mehr unter https://www.evz.de
Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum
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