Kein Rauch im Park und hohe Strafen für Speeding

Frankreich und Griechenland verschärfen Gesetze vor der Urlaubssaison
Wo sich Kinder aufhalten, darf in Frankreich künftig nicht mehr geraucht werden. Auf diese einfache Formel lässt sich das neue Rauchverbot in Frankreich herunterbrechen. Die französische Regierung hat das für öffentliche Orte wie Parks, Sportanlagen, Strände, Bushaltestellen und vor Schulen festgelegt. Gesundheitsministerin Catherine Vautrin begründete dies mit dem Schutz der Kinder. In einem Interview der Zeitung „Ouest-France“ sagte sie: „An Orten, an denen sich Kinder aufhalten, muss der Tabak verschwinden, die Freiheit zu rauchen endet dort, wo das Recht der Kinder auf saubere Luft beginnt. “ Eine Missachtung des Rauchverbots kann eine Geldstrafe von bis zu 135 Euro nach sich ziehen, gilt aber bislang nicht für E-Zigaretten..
Auch in Griechenland kennt man beim Rauchen keinen Spaß: Im Beisein von Kindern unter 12 Jahren darf am Steuer nicht geraucht werden. Speeding soll auch deutlich teurer werden: In engen Gassen und Straßen in Griechenland ist die Geschwindigkeit künftig auf 30 Stundenkilometer begrenzt, auf innerstädtischen Hauptstraßen darf man 50 fahren. Auf Autobahnen wird die Geschwindigkeitsbegrenzung hingegen erhöht: Dort sind bald 140 km/h erlaubt. Die Geldbußen unterscheiden sich je nach Höhe der überschrittenen Geschwindigkeit und gipfeln in 8.000 Euro Strafe und vier Jahren Führerscheinentzug für all jene, die mit mehr als 200 km/h über die Straßen brettern.

Fahren mit Handy am Ohr
Wer einmal mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss 350 Euro zahlen und seinen Führerschein für 30 Tage abgeben. Beim zweiten Mal beträgt die Geldbuße 1.000 Euro, der Schein ist für sechs Monate weg. Beim dritten Mal sind schließlich 2.000 Euro fällig, das Fahrverbot wird auf ein Jahr ausgeweitet.

Besonders hohe Strafen soll es für improvisierte Straßenrennen und Aggressivität im Straßenverkehr wie etwa Schlägereien geben. Hierfür sieht das Gesetz bereits beim ersten Verstoß eine Strafe von 2.000 Euro und einen einjährigen Führerscheinentzug vor. Im Wiederholungsfall sind es 4.000 Euro und zwei Jahre Führerscheinentzug, beim dritten Mal sogar 8.000 Euro und vier Jahre ohne Schein.
Weitere nedue Verbote unter https://reisenundgolfen.de/?set=pages&p=aktuelles&pID=4492

Quelle: u.a. Oest France

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